Werte Deputierte der Landesversammlung. Stimmen Sie dem Staatsvertrag zwischen dem Herzogtum Neubadenburg und dem Doblacher Land zu?
§1 Durch diesen Vertrag wird das Doblacher Land Teil des Herzogtums Neubadenburg. Alles Rechte der Grafen von Doblach gehen auf die Herrscherdynastie der Badenburger über.
§2 Das Herzogtum Neubadenburg verpflichtet sich den Glauben, die Traditionen und die Kultur des Doblacher Landes zu achten und zu schützen. Das Doblacher Land wird eine eigene unteilbare, administrative Gebietskörperschaft im Herzogtum Neubadenburg.
§3 Das Herzogtum Neubadenburg verpflichtet sich zum Schutz der katholischen Kirche im Doblacher Land und zur vollen landesweiten Gleichberechtigung der Katholiken des Doblacher Landes.
§4 Das Doblacher Land wird nicht Teil des Fürstentums Priedgallen oder eines Münzberger Staates, sondern eines unabhängigen Herzogtum Neubadenburgs. Der Vertrag tritt erst in Kraft wenn Neubadenburg staatsrechtlich seine Unabhängigkeit von Priedgallen erhalten hat.
§5 Das Doblacher Land sieht sich als Teil der zukünftigen Neubadenburger Nation und wird seine Traditionen und Kultur in diese einbringen.
§6 Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Herzogin von Neubadenburg und den Landverweser des Doblacher Landes sowie nach Ratifizierung durch die Doblacher Landesversammlung in Kraft.
§7 Sollte Neubadenburg seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen, kann die Landesversammlung des Doblacher Landes diesen mit einer 2/3-Mehrheit kündigen
Landverweser des Doblacher Landes