Hiermit gibt die Wahlkommission das Ergebnis des Verfassungsreferendums vom 19.-21.10.2012 bekannt.
Insgesamt haben sich 11 von 13 Wahlberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 84,6 %. Für eine gültige Wahl waren abgegebene gültige Stimmen notwendig.
Die Wahlkommission hat zunächst die anhand der Paßnummern die Gültigkeit der Stimmen überprüft. Alle 11 Stimmen waren danach gültig. Das Quorum einer Beteiligung über 66,7 % wurde mit 84.6 % damit erreicht.
Mit "Ja" votierten 9 Wahlberechtigte. Dies macht eine Quote von 90,9 %.
Mit "Nein" votierte 1 Wahlberechtigter. Dies entspricht 9,1 %.
Zur Annahme der Verfassung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmenden nötig, also 8 Abstimmende bei 11 abgegebenen Stimmen. Mit 10 Ja-Stimmen und 90,9 % Zustimmung wurden beide Quoren erreicht.
Die Verfassung ist somit angenommen und tritt mit Verkündung durch die Herzogin in Kraft.